Schwarz oder Grün?

Auf fast jedem Oldtimertreffen stehen Traktoren mit grünen Kenn­zeichen. Hinterziehen ihre Besitzer die Kraftfahrzeugsteuer? Oder kommen Ausnahmen in Betracht? Peter Böhlke hat recherchiert (Text und Fotos)

 

Die Diskussion um das „richtige“ Kennzeichen hat eine lange Tradition und ist von Halbwahrheiten geprägt. Daher rollen wir die Sache jetzt mal grundsätzlich auf: Ich habe mir einen Traktor gekauft. Was ist für seine Kennzeichnungspflicht relevant? 

Da kann man überall mit hin
Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn ich beruflich nichts mit Landwirtschaft zu tun habe, also weder Voll- ,Neben-, noch Zuerwerbslandwirt bin, muss ich mir für den Schlepper ein schwarzes Kennzeichen holen um damit am Straßenverkehr teilzunehmen. 


Denn generell gilt: Kraftfahrzeuge – auch Traktoren - müssen nach § 3 der Fahrzeugzulassungsordnung (FZO) für den Straßenverkehr zugelassen sein. Damit einher gehen die Kraftfahrzeugsteuerpflicht sowie die Haftpflichtversicherungspflicht (gemäß Pflichtversicherungsgesetz). 

Hat der Fahrzeughalter beide Bedingungen nachgewiesen, erhält er das amtliche schwarze Kennzeichen. Will ich mit meinem Traktor nur Spazierfahrten zum Kesselberg machen, meine Oma in Buxtehude zum Kaffee besuchen oder in die AOL-Arena nach Hamburg fahren, führt an einem schwarzen Kennzeichen leider nichts vorbei.

 

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Ewiger Streitpunkt Kennzeichungspflicht
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